Die Zuschüsse auf einen Blick
Eine Badsanierung ist förderfähig, sobald sie Barrieren abbaut — und das trifft auf mehr Umbauten zu, als die meisten vermuten. Eine bodengleiche Dusche statt der Wanne reicht in vielen Fällen bereits aus. Diese vier Wege gibt es 2026:
- Pflegekasse
- bis 4.180 €je Person, max. 16.720 € je Haushalt
- KfW 455-B
- bis 6.250 €10 % der Kosten, mit Standard 12,5 %
- KfW-Kredit 159
- bis 50.000 €zinsgünstig, je Wohneinheit
- Steuerbonus
- bis 1.200 €20 % der Arbeitskosten pro Jahr
Die ersten beiden sind echte Zuschüsse — Sie müssen sie nicht zurückzahlen. Der Kredit ist eine Finanzierungshilfe, der Steuerbonus eine nachträgliche Entlastung. Kombinieren lässt sich fast alles davon, mit einer wichtigen Einschränkung, die weiter unten steht.
Pflegekasse: der stärkste Zuschuss
Für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, und es gibt keine Einkommensgrenze.
- Voraussetzung ist ein Pflegegrad — bereits Pflegegrad 1 genügt, nicht erst ein höherer.
- Der Zuschuss steht auch Mietern zu, nicht nur Eigentümern. Nötig ist die Zustimmung des Vermieters zum Umbau.
- Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, wird der Betrag pro Person gewährt — bis zu 16.720 Euro bei vier Berechtigten, sofern die Maßnahme allen zugutekommt.
- Der Zuschuss kann erneut gewährt werden, wenn sich die Pflegesituation später wesentlich ändert.
In der Praxis ist das der unkomplizierteste Weg: Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse mit einer kurzen Begründung und unserem Kostenvoranschlag genügt meistens. Wir stellen Ihnen die Unterlagen so zusammen, dass die Kasse den Bezug zur Pflegesituation direkt erkennt.

KfW 455-B: Zuschuss ohne Pflegegrad
Das Programm „Barrierereduzierung“ der KfW steht jedem offen — kein Pflegegrad, kein Mindestalter, keine Einkommensprüfung. Sie erhalten 10 Prozent der förderfähigen Kosten zurück, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
Wer mit dem Umbau den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, bekommt 12,5 Prozent und bis zu 6.250 Euro. Dieser Standard verlangt mehr als nur eine bodengleiche Dusche — unter anderem bestimmte Bewegungsflächen und Türbreiten. Ob Ihr Bad das hergibt, sagen wir Ihnen beim Aufmaß.
Budget begrenzt — früh beantragen
Das Programm ist seit dem 8. April 2026 wieder offen, die Mittel sind aber gedeckelt. In den Vorjahren war der Topf jeweils nach wenigen Monaten leer. Wenn Sie ohnehin sanieren wollen und der Umbau förderfähig ist, lohnt es sich, den Antrag früh im Jahr zu stellen.
KfW-Kredit 159 und Steuerbonus
Zinsgünstiger Kredit
Über das Programm 159 gibt die KfW bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zu vergünstigten Zinsen für altersgerechten Umbau. Der Antrag läuft nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank — und muss vor Baubeginn gestellt sein. Wichtig: Kredit und Zuschuss 455-B lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren, Sie müssen sich entscheiden.
Steuerbonus nach § 35a EStG
Unabhängig von allem anderen können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 Euro im Jahr. Das gilt ausdrücklich nur für Arbeitszeit und Anfahrt, nicht für Material.
Zwei Bedingungen entscheiden darüber, ob das Finanzamt mitspielt: Es muss eine Rechnung geben, und sie muss überwiesen werden. Barzahlung wird ausnahmslos abgelehnt, auch mit Quittung. Bitten Sie außerdem schon beim Angebot darum, dass Arbeitslohn und Material getrennt ausgewiesen werden — nachträglich ist das mühsam.
Was sich kombinieren lässt
Die beste Kombination hängt von Ihrer Situation ab. Diese Regeln gelten dabei immer:
- Pflegekasse und KfW-Zuschuss lassen sich grundsätzlich nebeneinander nutzen — die Pflegekasse fördert die Maßnahme, die KfW die Barrierereduzierung.
- KfW-Zuschuss 455-B und KfW-Kredit 159 schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.
- Der Steuerbonus gilt nur für den Teil der Kosten, den Sie selbst getragen haben. Was ein Zuschuss abdeckt, können Sie nicht zusätzlich absetzen.
- In Berlin kommt je nach Programmlage die Investitionsbank Berlin mit „Altersgerecht Wohnen“ hinzu — die Konditionen ändern sich häufig, wir prüfen den aktuellen Stand für Sie mit.
Die Reihenfolge entscheidet
Der häufigste und teuerste Fehler: erst beauftragen, dann Förderung beantragen. Bei der KfW führt das ausnahmslos zur Ablehnung — der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein, nicht vor Baubeginn. Auch ein unterschriebener Vertrag mit späterem Starttermin gilt bereits als Vergabe.
Bei der Pflegekasse ist die Rechtslage entspannter, praktisch wird es aber deutlich einfacher, wenn der Antrag vorher läuft. Unser Rat: Holen Sie sich zuerst ein Angebot, stellen Sie damit die Anträge, und erteilen Sie den Auftrag erst danach. Wir halten Ihnen den Termin in der Zwischenzeit frei — bei uns entsteht dadurch kein Nachteil.
Was Ihre Sanierung ohne Förderung kosten würde, lesen Sie in unserem Beitrag Badsanierung Kosten Berlin. Welche baulichen Anforderungen ein förderfähiges Bad erfüllen muss, steht auf unserer Seite zum barrierefreien Bad.
Schritt für Schritt zum Antrag
Die Anträge sind weniger aufwendig, als ihr Ruf vermuten lässt. In dieser Reihenfolge kommen Sie am schnellsten ans Ziel:
1. Angebot einholen
Beide Stellen wollen wissen, was geplant ist und was es kostet. Ein Kostenvoranschlag mit klar benannten Positionen genügt — je konkreter die barrierereduzierende Maßnahme beschrieben ist, desto reibungsloser läuft es. Wir formulieren die Positionen auf Wunsch so, dass der Bezug eindeutig erkennbar ist.
2. Pflegekasse anschreiben
Ein formloses Schreiben reicht. Hinein gehören: Name und Versichertennummer, der vorhandene Pflegegrad, eine kurze Beschreibung der Einschränkung im Alltag und was der Umbau daran ändert. Etwa: Der Einstieg in die Badewanne ist nicht mehr möglich, deshalb soll eine bodengleiche Dusche eingebaut werden. Kostenvoranschlag beilegen, fertig.
3. KfW-Antrag im Zuschussportal stellen
Das läuft vollständig online über das KfW-Zuschussportal und dauert etwa zwanzig Minuten. Sie brauchen ein Nutzerkonto, die Daten zur Wohneinheit und den geplanten Maßnahmenumfang. Die Bestätigung kommt meist innerhalb weniger Tage.
4. Erst danach beauftragen
Sobald die Bestätigungen vorliegen, erteilen Sie den Auftrag. Wir halten Ihnen den Bautermin während der Antragsphase frei — daraus entsteht Ihnen weder ein Nachteil noch ein Aufpreis.
5. Nachweise aufbewahren
Nach Abschluss verlangen beide Stellen die Rechnung. Für den Steuerbonus brauchen Sie zusätzlich den Kontoauszug mit der Überweisung. Bewahren Sie beides mindestens zwei Jahre auf.
Rechenbeispiel: Was übrig bleibt
Ein realistischer Fall aus Berlin: Ein Ehepaar lässt die Badewanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzen und das Bad im selben Zug komplett sanieren. Ein Partner hat Pflegegrad 2. Die Sanierung kostet 19.000 Euro netto, davon entfallen rund 11.000 Euro auf Arbeitslohn.
| Position | Grundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Zuschuss Pflegekasse | Pflegegrad 2, eine Person | − 4.180 € |
| KfW-Zuschuss 455-B | 10 % der förderfähigen Kosten | − 1.900 € |
| Steuerbonus § 35a EStG | 20 % der Arbeitskosten, gedeckelt | − 1.200 € |
| Eigenanteil statt 19.000 € | 11.720 € | |
Beispielrechnung, netto gerechnet. Die tatsächliche Höhe hängt von Pflegegrad, Programmlage und Ihrer Steuersituation ab.
Fast 40 Prozent der Summe kommen hier über Zuschüsse und Steuer zurück. Das ist kein Ausnahmefall, sondern die normale Konstellation, sobald ein Pflegegrad vorliegt — und genau deshalb lohnt sich die halbe Stunde Antragsarbeit.
Ohne Pflegegrad bleiben KfW-Zuschuss und Steuerbonus, in diesem Beispiel zusammen 3.100 Euro. Auch das entspricht rund einem Sechstel der Gesamtkosten.
Die drei häufigsten Fehler
- Zu früh beauftragt: der mit Abstand teuerste Fehler. Bei der KfW gilt bereits die Vertragsunterschrift als Vergabe, auch wenn die Arbeiten erst Monate später beginnen sollen.
- Bar bezahlt: Der Steuerbonus setzt eine Überweisung voraus. Wer bar zahlt, verliert bis zu 1.200 Euro im Jahr — auch mit ordentlicher Quittung.
- Rechnung ohne getrennten Arbeitslohn: Stehen Material und Arbeitszeit in einer Summe, erkennt das Finanzamt nichts an. Fordern Sie die Aufteilung schon beim Angebot ein.
Ein vierter Punkt fällt seltener auf: Wer eine Maßnahme in mehrere kleine Aufträge aufteilt, erreicht die Fördergrenzen unter Umständen nicht mehr. Planen Sie den Umbau als Ganzes, auch wenn er in Etappen ausgeführt wird.
Häufige Fragen
Bekomme ich den Zuschuss auch als Mieter?
Ja. Der Zuschuss der Pflegekasse ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an das Eigentum. Sie brauchen lediglich die Zustimmung des Vermieters zum Umbau.
Was passiert, wenn ich schon beauftragt habe?
Für die KfW ist der Zug dann abgefahren, dort führt eine Beauftragung vor Antragstellung zur Ablehnung. Bei der Pflegekasse und beim Steuerbonus können Sie den Antrag noch nachträglich stellen.
Muss das ganze Bad barrierefrei werden?
Nein. Gefördert wird die einzelne Maßnahme, die eine Barriere abbaut — meist der Wegfall der Wanne zugunsten einer bodengleichen Dusche. Der Rest des Bades darf bleiben, wie er ist.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Die Pflegekasse entscheidet meist innerhalb von drei bis fünf Wochen, die KfW bestätigt den Antrag deutlich schneller. Planen Sie zwischen Angebot und Baubeginn also rund einen Monat ein.
Eine Zahl für Ihr Bad statt einer Spanne
Wir kommen vorbei, messen auf und sagen Ihnen, was Ihre Sanierung kostet — verbindlich und schriftlich. Die Beratung ist kostenlos, auch wenn Sie sich danach anders entscheiden.
